AGB

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen "Bauing Rental", betrieben von Bauing Tiefbau Bulut e.K., und dem jeweiligen Kunden über die entgeltliche Vermietung von Geräten und Maschinen.

2. Anbieter
Bauing Rental

vertreten durch:
Bauing Tiefbau Bulut e.K.
Gennebreckerstr. 153
42279 Wuppertal
Deutschland

Abholstandort der Produkte:
Wiesenstraße 14
42719 Solingen
Deutschland

E Mail: info@bauing-rental.de
Telefon: +49 176 24628937
USt IdNr.: DE431095331
Verantwortlich: Yigit Can Bulut

3. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich befristete Vermietung der im Shop angebotenen Geräte und Maschinen. Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar.

4. Vertragsschluss
Mit Abschluss des Bestellvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn Bauing Rental die Bestellung ausdrücklich bestätigt oder das Mietgerät zur Übergabe bereitstellt. Bauing Rental ist berechtigt, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn das gewünschte Gerät nicht verfügbar ist, Zweifel an der Identität des Kunden bestehen oder offene Forderungen aus früheren Mietverhältnissen vorliegen.

5. Mietgegenstand und Verfügbarkeit
Alle Angaben zu Geräten, technischen Daten, Einsatzbereichen, Mietzeiträumen und Verfügbarkeiten erfolgen nach bestem Wissen. Maßgeblich ist der tatsächlich übergebene Mietgegenstand. Bauing Rental behält sich vor, bei sachlich gerechtfertigtem Grund ein gleichwertiges Ersatzgerät bereitzustellen, sofern dies dem Kunden zumutbar ist.

6. Kein Versand, nur Abholung
Ein Versand der Mietgegenstände findet nicht statt. Sämtliche Leistungen erfolgen ausschließlich gegen Abholung am angegebenen Abholstandort in Solingen. Eine Lieferung, Zustellung oder Versendung ist ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt selbst oder durch eine von ihm bevollmächtigte Person abzuholen.

7. Identitätsprüfung bei Abholung
Vor Übergabe des Mietgegenstandes kann Bauing Rental die Vorlage eines gültigen amtlichen Ausweisdokuments verlangen. Bauing Rental ist berechtigt, die Herausgabe des Mietgegenstandes zu verweigern, wenn die Identität des Kunden nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, Zweifel an der Berechtigung zur Abholung bestehen oder die vereinbarte Kaution nicht geleistet wurde.

8. Mietdauer
Die Mietdauer ergibt sich aus der jeweiligen Bestellung oder individuellen Vereinbarung. Die Mietzeit beginnt mit der Übergabe des Mietgegenstandes an den Kunden und endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe am vereinbarten Rückgabeort. Eine vorzeitige Rückgabe lässt die vereinbarte Vergütung unberührt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

9. Preise und Zahlung
Es gelten die im Onlineshop zum Zeitpunkt der Bestellung ausgewiesenen Preise. Die Zahlung kann, soweit im Checkout angeboten, online oder vor Ort bei Abholung erfolgen. Bauing Rental behält sich vor, einzelne Zahlungsmethoden im Einzelfall auszuschließen. Der vollständige Mietpreis ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, vor Übergabe des Mietgegenstandes fällig.

10. Kaution
Für bestimmte Mietgegenstände kann eine Kaution verlangt werden. Die Kaution ist ausschließlich vor Ort bei Abholung zu hinterlegen. Die Höhe der Kaution richtet sich nach Art, Wert und Risikoklasse des Mietgegenstandes. Die Kaution dient der Absicherung sämtlicher Ansprüche von Bauing Rental aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen Beschädigung, Verlust, unsachgemäßer Nutzung, verspäteter Rückgabe, unterbliebener Reinigung oder offener Zahlungsforderungen. Nach ordnungsgemäßer und vollständiger Rückgabe des Mietgegenstandes sowie nach Abschluss der Prüfung wird die Kaution, soweit keine Gegenansprüche bestehen, zurückerstattet. Bauing Rental ist berechtigt, berechtigte Forderungen mit der Kaution zu verrechnen.

11. Übergabe des Mietgegenstandes
Der Mietgegenstand wird in betriebsfähigem Zustand übergeben. Offensichtliche Mängel oder erkennbare Beschädigungen sind vom Kunden bei Übergabe unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, gilt der Mietgegenstand insoweit als vertragsgemäß übernommen, soweit nicht verdeckte Mängel vorliegen.

12. Pflichten des Kunden während der Mietzeit
Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich, sachgerecht und ausschließlich bestimmungsgemäß zu behandeln. Bedienungs, Sicherheits und Wartungshinweise sind einzuhalten. Der Mietgegenstand darf nur von fachlich geeigneten und befugten Personen genutzt werden. Eine Weitergabe an Dritte, Untervermietung oder sonstige Überlassung an Dritte ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von Bauing Rental unzulässig. Der Kunde hat den Mietgegenstand vor Zugriffen Dritter, Verlust, Diebstahl, Beschädigung und unsachgemäßer Nutzung zu schützen.

13. Nutzung auf eigene Verantwortung
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass der Mietgegenstand für den von ihm beabsichtigten Einsatz geeignet ist und am jeweiligen Einsatzort rechtmäßig und sicher verwendet werden darf. Bauing Rental schuldet keine Einweisung über gesetzliche, technische oder arbeitsschutzrechtliche Anforderungen des konkreten Einsatzortes, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

14. Mängel während der Mietzeit
Treten während der Mietzeit Mängel oder Störungen auf, ist Bauing Rental unverzüglich zu informieren. Der Kunde darf Mängel nicht eigenmächtig beseitigen oder Reparaturen durch Dritte veranlassen, es sei denn, dies wurde zuvor ausdrücklich freigegeben. Unterlässt der Kunde die unverzügliche Anzeige, haftet er für daraus entstehende Folgeschäden, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Schadensersatz wegen Pflichtverletzungen richtet sich grundsätzlich nach den allgemeinen Vorschriften des BGB.

15. Rückgabe des Mietgegenstandes
Der Kunde ist verpflichtet, den Mietgegenstand spätestens zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig, gereinigt im üblichen Umfang und in ordnungsgemäßem Zustand am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben. Zubehör, Schlüssel, Unterlagen und sonstige mit überlassene Bestandteile sind vollständig mit zurückzugeben. Die gesetzliche Rückgabepflicht des Mieters ergibt sich aus § 546 BGB.

16. Verspätete Rückgabe
Wird der Mietgegenstand nicht rechtzeitig zurückgegeben, ist Bauing Rental berechtigt, für die Dauer der Vorenthaltung die vereinbarte Vergütung oder eine angemessene zusätzliche Nutzungsentschädigung zu verlangen. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Das folgt im Grundsatz aus § 546a BGB und den allgemeinen Schadensersatzregeln des BGB.

17. Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer durch Verlust, Diebstahl, unsachgemäße Nutzung, Bedienungsfehler, mangelnde Sicherung, vertragswidrige Verwendung oder sonstige von ihm zu vertretende Umstände entstehen. Der Kunde haftet auch für das Verhalten von Personen, denen er den Zugang zum Mietgegenstand ermöglicht. Ist der Mietgegenstand beschädigt, zerstört oder nicht mehr funktionsfähig, hat der Kunde den daraus entstehenden Schaden nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen. Maßgeblich ist grundsätzlich die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands oder, wenn dies nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, der Ersatz des entsprechenden Schadens nach den allgemeinen Vorschriften des BGB.

18. Haftung von Bauing Rental
Bauing Rental haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Bauing Rental nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Diese Form der Haftungsregelung ist wichtig, weil AGB eine Haftung für Körper und Gesundheit sowie für grobes Verschulden nicht wirksam ausschließen dürfen.

19. Eigentum am Mietgegenstand
Der Mietgegenstand bleibt während der gesamten Mietdauer Eigentum von Bauing Rental. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mietgegenstand zu veräußern, zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder sonst mit Rechten Dritter zu belasten.

20. Rücktritt und Kündigung
Bauing Rental ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder ihn aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen, wenn der Kunde gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt, insbesondere bei Zahlungsverzug, unrichtigen Angaben, unzulässiger Weitergabe des Mietgegenstandes oder erheblicher Gefährdung des Mietgegenstandes. Gesetzliche Rücktritts und Schadensersatzrechte bleiben unberührt. Die allgemeinen Voraussetzungen für Rücktritt und Schadensersatz ergeben sich aus dem BGB.

21. Widerrufsrecht
Verbrauchern stehen gesetzliche Rechte zu. Ob und in welchem Umfang ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Etwaige gesetzliche Ausschlüsse oder Erlöschensgründe bleiben unberührt. Einen pauschalen Ausschluss solltest du hier nicht ohne anwaltliche Prüfung aufnehmen.

22. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von Bauing Rental.

23. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist, soweit gesetzlich zulässig, Gerichtsstand der Sitz von Bauing Tiefbau Bulut e.K.

24. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.